Gewerbemeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig hierfür ist das Ordnungsamt bzw. die Untere Gewerbebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz befindet.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
- Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig),
- bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG).
Gewerbeanmeldung
Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe betreibt, muss diesen bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA1)
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK)
- bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug
- bei juristischen Personen in Gründung eine Kopie des Notarvertrages
Zusätzliche erforderliche Unterlagen bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO:
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zu Vorlage bei einer Behörde und
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei einer Behörde
Gebühren: 25,00 €
Gewerbeummeldung
Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe verlegt oder die Tätigkeit ändert oder erweitert, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, muss dies bei der zuständigen Behörde zeitgleich anzeigen.
Gebühren: 15,00 €
Gewerbeabmeldung
Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe aufgibt, muss dies bei der zuständigen Behörde zeitgleich anzeigen.
Gebühren: 10,00 €
Die zugehörigen Dokumente finden Sie am Ende der Seite.
Weitere Leistungen
- Sperrzeitverkürzung
- Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen
- Geeignetheitsbestätigung Aufstellung Spielgeräte
- Erlaubnisse für:
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
- Spielhallen
- Aufstellung von Spielgeräten
- Schaustellen von Personen
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Immobilienmakler
- Darlehensvermittler
- Bauträger/Baubetreuer
- Finanzanlagenvermittlung
- Pfandleihgewerbe
- Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobilardarlehensvermittler
Die entsprechenden Formulare und Informationen zum Antragsverfahren bzw. weiterer beizubringender Unterlagen erhalten Sie im Gewerbeamt. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gewerbeanmeldung
92 KBgewerbe anmeldung
Gewerbeummeldung
66 KBgewerbe ummeldung
Gewerbeabmeldung
69 KBgewerbe abmeldung
Gewerbean- und abmeldung - Beiblatt gesetzliche Vertreter
0.1 MBgewerbe an und abmeldung beiblatt gesetzliche vertreter
Gewerbeummeldung - Beiblatt gesetzliche Vertreter
62 KBgewerbe ummeldung beiblatt gesetzliche vertreter
Gewerbe - Information Art. 13 und 14 DSGVO
0.1 MBgewerbe information art. 13 und 14 dsgvo