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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Altersteilzeit Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

05.07.2017
Stelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Adresse:
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon:
+49 228 99527-0
Telefax:
+49 228 99527-2965
E-Mail über Kontaktformular: