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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.

Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.

Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.

Teaser

Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. 

An wen muss ich mich wenden?

Deutsches Institut für Bautechnik DIBt

Kolonnenstraße 30b

10829 Berlin

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.

Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.

Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

08.08.2022
Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 24 - Bau- und Energietechnik
Adresse:
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
EFA EFA
Telefon:
+49 361 5741110000
(Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.