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Bürgerservice

Bezeichnung:
Abfallgebühren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • die Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Welche Gebühren fallen an?

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Stelle:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Umwelt
Adresse:
07903 Schleiz

Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon:
03663 488-860
Telefax:
03663 488-473
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu:
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja