WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss

             o wirtschaftlich arbeiten,
             o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
             o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
             o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes

Stelle:
Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Adresse:
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon:
0361 57332-1761
E-Mail über Kontaktformular:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Weimar Atrium:
Bus: 1, 2, 3, 9
Parkplatz:
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840  Gebühren: ja
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja