Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten unter anderem auch die Regelungen der Thüringer Bauordnung. Danach ist in den meisten Fällen die beabsichtigte Beseitigung zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Lediglich nach der Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben, kleinere freistehende Gebäude und kleinere Anlagen, bedürfen keiner Anzeige.
Unabhängig von der Anzeige der Beseitigung ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, zum Beispiel nach Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht oder Abfallrecht.
Teaser
Für die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, gelten unter anderem auch die Regelungen der Thüringer Bauordnung. Danach ist in den meisten Fällen die beabsichtigte Beseitigung zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige der Beseitigung einer Anlage (nach § 60 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Bauordnung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die beabsichtigte Beseitigung ist einen Monat zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erteilen die Unteren Bauaufsichtsbehörden.
Anträge / Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage (nach § 60 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Bauordnung)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Typisierung
Typ 4
07907 Schleiz
07903 Schleiz
Montag: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 u. 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8:00-12:00 u. 13:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Hinweis:
Darüber hinaus sind alle Fachdienste werktags über die o. g. Öffnungszeiten hinaus bis Dienstschluss telefonisch erreichbar.
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Anzahl: 2 Gebühren: nein