Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Abfallentsorgungsaufgaben für Abfälle aus privaten Haushalten sowie für gleichartige Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Abfallentsorgung und zu den Abfallgebühren sind in den jeweiligen Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte getroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
07907 Schleiz
07903 Schleiz
Montag: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 u. 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8:00-12:00 u. 13:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Hinweis:
Darüber hinaus sind alle Fachdienste werktags über die o. g. Öffnungszeiten hinaus bis Dienstschluss telefonisch erreichbar.
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Anzahl: 2 Gebühren: nein