Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle sind organische Pflanzenabfälle. Diese können Sie entweder im Grünabfallcontainer und in der Biotonne (bei Kleinmengen) oder auf dem eigenen Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren, entsorgen. Darüber hinaus gibt es in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten verschiedene Angebote zur Abgabe solcher Abfälle (z. B. Wertstoffhöfe, Recyclingzentren, Annahmestellen oder Kompostierungsanlagen).
Die sogenannten "Brenntage" für Gartenabfälle, an denen früher einige Landkreisen bzw. kreisfreie Städte die Verbrennung von Gartenabfällen gestattet hatten, gibt es seit 2016 nicht mehr, da die Nachteile zu groß waren (starke Rauchentwicklung, Feinstaubbelastung, gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern, Vergeudung von Ressourcen).
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte, wie, wann und wo Sie die Gartenabfälle, die Sie nicht selbst kompostieren wollen, abgeben können, erteilt Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, in manchen Kreisen und Städten der Abfallzweckverband).
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
07907 Schleiz
07903 Schleiz
Montag: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 u. 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8:00-12:00 u. 13:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Hinweis:
Darüber hinaus sind alle Fachdienste werktags über die o. g. Öffnungszeiten hinaus bis Dienstschluss telefonisch erreichbar.
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Anzahl: 2 Gebühren: nein