WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Anerkannten Spätaussiedlern (§ 4 Bundesvertriebenengesetz - BVFG) und deren Ehegatten und Abkömmlingen (§ 7 BVFG) kann auf Antrag eine Genehmigung zur Führung eines deutschen Hochschulgrades erteilt werden, sofern der dem ausländischen Grad zugrundeliegende, im Aussiedlungsgebiet erworbene Hochschulabschluss einem an einer deutschen Hochschule erworbenen Abschluss materiell gleichwertig ist (§ 10 Abs. 2 BVFG).

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Fachlich freigegeben am

10.04.2013
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)