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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bildungskredit Bewilligung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Bildungskredit. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern spielen keine Rolle. Sicherheiten werden von dem Antragsteller nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters bewilligt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können. Von Studierenden der Humanmedizin wird das praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung verlangt.

Auch werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind.

Ausländische Studierende müssen besondere Voraussetzungen (gemäß § 8 BAföG) erfüllen.

Studierenden an ausländischen Universitäten kann ein Bildungskredit bewilligt werden, wenn das Studium mit dem an einer deutschen (Fach-)Hochschule vergleichbar ist.

Bei einer schulischen Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem muss die Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und nach dem BAföG förderfähig sein.

Auszahlung und Rückzahlung

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW Bankengruppe in bis zu 24 monatlichen Raten zu je EUR 100, 200 oder 300 aus, das heißt bis zu EUR 7.200. Wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann bis zur Höhe von EUR 3.600 ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten wird.

Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu EUR 120, die vierteljährlich am Quartalsende eingezogen werden. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.

Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

Zinsen

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Verfahrensablauf

Einen Bildungskredit können Sie per Internet oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

Ablauf:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW.
  • Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt die KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Studierende

Studierende in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt sind zum Bezug des Kredites berechtigt, wenn sie

  • volljährig sind,
  • ein Bachelor-, Master- oder Magisterstudium oder ein postgraduales Diplomstudium in Vollzeit im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben,
  • die Zwischenprüfung ihres Studienganges bestanden haben (oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges erfolgreich abgeschlossen haben und nun diesen Studiengang fortsetzen),
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines Grund- und Hauptstudiums verfügen (grundständiger Studiengang),
  • im Rahmen ihres Studiums an einer förderfähigen Hochschule ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas)
    o d e r
  • im Falle eines Auslandsstudiums eine Studieneinrichtung besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist.

Sollte in Ihrem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen sein, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre – bei Studierenden in Bachelorstudiengängen des ersten Ausbildungsjahres – erbracht haben (Nachweis: Zwischenprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes beziehungsweise schriftliche Erklärung der Hochschule).

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler können einen Bildungskredit erhalten, wenn sie

  • volljährig sind,
  • eine Ausbildung in Vollzeit in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
  • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
  • mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen
    u n d
  • sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.

Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • bei Schülerinnen und Schülern:
    • Bescheinigung der Schule über Beginn, Ende und Ziel der Ausbildung
    • aktuelle Schulbescheinigung
  • bei Studierenden:
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweis über die absolvierten Hochschul-/ Studiensemester (nicht Fachsemester!)
    • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs
    • bei Konsekutivstudiengängen (sich ergänzende Studiengänge der gleichen Fachrichtung): Zeugnis über das Bestehen des ersten Teils des fortzusetzenden Studiengangs (Diplom I)
    • Nachweis, dass Sie ein Bachelor-, Master- oder Magisterstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
    • Nachweis, dass Sie ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
    • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium nebst Zeugnis über den Abschluss eines Grund- und Hauptstudiums (grundständiger Studiengang)
    • schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in dem von Ihnen belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden beziehungsweise von der Hochschule ausgefüllten "Zwischenprüfungsvordruck"
    • Nachweis über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung)
  • bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich
    • Kopie des Passes (persönliche Daten und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus)
    • vom zuständigen Ausländeramt ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus
    • gegebenenfalls Kopie der Heiratsurkunde bei einem deutschen Ehepartner beziehungsweise Kopie der Geburtsurkunde bei einem deutschen Elternteil

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Gebühr: gebührenfrei

Anträge / Formulare

Alternativ können Sie die Antragsformulare auch beim Bundesverwaltungsamt anfordern:

  • schriftlich: über die Adresse
    Bundesverwaltungsamt
    Abteilung IV 4
    50728 Köln
  • E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
  • telefonisch: +49 22899 358-4492 oder +49 221 758-4492

Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt, die Erstellung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der KfW Bankengruppe

Fachlich freigegeben am

05.01.2011
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)