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Bürgerservice

Bezeichnung:
KULAP 2014 - Förderungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.

Es ist das Vorgängerprogramm des derzeitigen KULAP 2022 und gilt für alle in der vergangenen Förderperiode beantragten Maßnahmen, deren Verpflichtungszeit noch nicht abgelaufen ist. KULAP-2014-Maßnahmen können nicht mehr neu beantragt werden. Aber bei der Maßnahme Ökologischer Landbau ist eine Ausdehnung der Verpflichtungsfläche möglich.

KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.

Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:

  • Artenreiche Fruchtfolge A1
  • Betrieblicher Erosionsschutz A3
  • Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
  • Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
  • Rotmilanschutz A6

Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:

  • Artenreiches Grünland G1
  • Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
  • Offenlanderhaltung G6
  • Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7

Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Ökologischer Landbau Ö

  • Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2

Teaser

Über das Programm KULAP 2014 können Sie eine Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, zu der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zu Naturschutz und Landschaftspflege erhalten. Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Voraussetzungen

In jedem noch laufenden Verpflichtungsjahr ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen, mit dem die genutzte Fläche nachgewiesen wird und die Auszahlung beantragt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online eingereicht werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Bearbeitungsdauer

Der Sammelantrag ist bis 15.05. des jeweiligen Verpflichtungsjahres zu stellen.

Die Zahlung der Förderung erfolgt im darauffolgenden Jahr bis spätestens 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.

Rechtsgrundlage

KULAP 2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Informationen dazu finden Sie in der Förderrichtlinie des KULAP 2014.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

10.04.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)