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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
KULAP 2014 - Förderungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.

KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.

Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:

  • Artenreiche Fruchtfolge A1
  • Betrieblicher Erosionsschutz A3
  • Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
  • Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
  • Rotmilanschutz A6

Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:

  • Artenreiches Grünland G1
  • Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
  • Offenlanderhaltung G6
  • Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7

Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Ökologischer Landbau Ö

  • Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2

Teaser

Über das Programm KULAP 2014 können Sie eine Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, zu der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zu Naturschutz und Landschaftspflege erhalten. Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.

Zu Anträgen für bestimmte Naturschutzmaßnahmen ist zwischen Antragsteller und der für die jeweilige Fläche örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vor der Antragstellung ein Abstimmungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen für jede Fläche ein Leistungsprotokoll erstellt wird.

Für die Gewährung von KULAP 2014 sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Antragsunterlagen für KULAP 2014 entnehmen Sie in 2022 der Antragsstellungssoftware VERA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist bis 15.05. des jeweiligen Jahres zu stellen. Die Bewilligung der beantragten Maßnahme/n erfolgt im Herbst des gleichen Jahres für 5 Jahre, vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes. Das Jahr nach der Antragstellung ist der Verpflichtungszeitraum. Die Zahlung erfolgt im Jahr nach der Verpflichtung bis 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.

Ab 2022 ist keine Neuantragstellung für KULAP 2014 mehr möglich. Bereits eingegangene KULAP 2014-Verpflichtungen laufen bis zum Ende der Verpflichtungszeit weiter.

Vom 05.07. bis 05.09.2022 kann ein Antrag auf Bewilligung für die neue Förderperiode (KULAP 2022) gestellt werden. Ein Neuantrag des KULAP 2022 auf Verpflichtungsflächen mit laufenden KULAP 2014-Verpflichtungen ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

KULAP 2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Informationen dazu finden Sie in der Förderrichtlinie des KULAP 2014.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

15.05.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)