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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Ingenieurkammer - Eintragung in die Interessentenliste (§ 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.

Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Verfahrensablauf

Sie können ihren Antrag elektronisch über das Portal des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen. Dieser kostenfreie Dienst des Freistaates Thüringen stellt die notwendigen Dokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem

virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragsstellung. Fragen können sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Ingenieurkammer Thüringen richten.

Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt "Mitglieder - Mitglied werden"

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon: (0361) 228730
Fax: (0361) 22873-50
E-Mail: info@ikth.de

Voraussetzungen

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule in Thüringen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Im Jahr der Eintragung in das Interessentenverzeichnis erhebt die Ingenieurkammer Thüringen keinen Mitgliedsbeitrag.

Ab dem Folgejahr wird eine jährliche Listenführungsgebühr von 20 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten, entscheidend für eine Antragsstellung ist das Interesse der antragsstellenden Person.

Bearbeitungsdauer

Über den Genehmigungsantrag entscheidet die Ingenieurkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Rechtsbehelf

Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

Anträge / Formulare

Diese finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt „Mitglieder – Mitglied werden“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

https://ikth.de/mitglieder/mitglied-werden 

Ingenieurkammer Thüringen - Eintragung in die Interessentenliste

www.ikht.de

Was sollte ich noch wissen?

Die Eintragung in der Interessentenliste endet automatisch, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, der Studierendenstatus nicht mehr besteht oder nachgewiesen wird oder bei Verzicht auf die Eintragung.

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Thüringen

Fachlich freigegeben am

31.03.2020
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)