WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

Teaser

Sie möchten einen Kahlschlag durchführen?

Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages

4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

An wen muss ich mich wenden?

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

Voraussetzungen

Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags 

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Rechtsbehelf

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags

Grundbuchauszug 

Fachlich freigegeben durch

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts

Fachlich freigegeben am

29.06.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)