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Bürgerservice

Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Öko-Saatgut bzw. Öko-Pflanzkartoffeln kann die Behörde (TLLLR) zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Voraussetzung dafür ist, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Es muss von Ihrem Betrieb über die Datenbank organicXseeds.de nachgewiesen werden, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an die Behörde weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.

Teaser

Sie möchten in Ihrem Ökobetrieb konventionelles Saatgut für Versuchszwecke nutzen, wissen aber nicht, ob das erlaubt ist? Ggf. kann die zuständige Behörde (in Thüringen das TLLLR) dafür eine Ausnahmegenehmigung zu Forschungszwecken erteilen.

Verfahrensablauf

  • Betrieb recherchiert die Verfügbarkeit von ökologischem Saatgut bzw. nichtökologischen Pflanzkartoffeln auf organicxseeds.de
  • Bei Nichtverfügbarkeit von ÖkoSaatgut und Nichtverfügbarkeit von passenden anderen Sorten der gewünschten  Art à Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation
  • Alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
  • Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an TLLLR weiter
  • TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
  • Bescheiderstellung durch TLLLR

An wen muss ich mich wenden?

Entgegennahme der Anträge: Für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz oeko@tlllr.thueringen.de

Telefon: 03641 574041-162 oder 03641 574041-179

Zuständige Stelle

Entgegennahme der Anträge: Für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz oeko@tlllr.thueringen.de

Telefon: 03641 574041-162 oder 03641 574041-179

Voraussetzungen

  • Nichtverfügbarkeit von ökologischem Saatgut nachgewiesen 
  • Nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleine Feldversuche, Sortenerhalt bzw. Produktinformation und
  • Nichtökologische Pflanzkartoffeln in bestimmten Zeitraum nicht verfügbar (1.10 -31.01.)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag gemäß Rechtsgrundlage vollständig ausgefüllt
  • Nachweise über Nichtverfügbarkeit aus der Datenbank www.organicxseeds.de

Welche Gebühren fallen an?

Ggf. Höhe der Förderleistungen eintragen

Thüringen:
75 € gemäß 5.11.1.5 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Vor Aussaat beantragen
  • i.d.R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
  • Widerspruchsfrist 1 Monat

Bearbeitungsdauer

2-4 Woche

Rechtsgrundlage

Anhang II Teil I Nummer 1.8.5.1. d) der VO (EU) 2018/848 geändert durch 2020/1794 am 16.09.2020 (Öko-VO)

Ökolandbaugesetz (ÖLG), Öko-Kontrollstellen Zulassungsverordnung (Öko-KontrollStZulV)

Rechtsbehelf

Thüringen:

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln

  • Schriftform möglich : ja
  • Email möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen möglich: ja

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Fachlich freigegeben am

29.04.2021
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