WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie melden einen Schaden an einer öffentlichen Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.

Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung   bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Teaser

Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Anträge / Formulare

keine

Bemerkungen

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Land, Kreis

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Fachlich freigegeben am

28.05.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)