WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Teaser

Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Schriftform Fischereipachtvertrag
  • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
  • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fischereipachtvertrag
  • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

Welche Gebühren fallen an?

30,00 € je Vertrag

Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

Welche Fristen muss ich beachten?

14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

Bearbeitungsdauer

Beanstandungsfrist: zwei Monate

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

Widerspruchsfristen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

14.02.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)