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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen“ des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zielt darauf ab, die Strukturen für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern und so zur Stärkung der Stellung der Erzeuger in der Lebensmittelkette beizutragen.

Eine Unterstützung der Gründung und des Tätigwerdens von Erzeugerzusammenschlüssen ist geboten, da die Erzeugerzusammenschlüsse eine wichtige Rolle bei der Bündelung des Angebots, der Verbesserung der Vermarktung, der Planung und der Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, der Optimierung der Erzeugerkosten oder der Stabilisierung der Erzeugerpreise spielen.

Zuwendungsberechtigt sind folgende Erzeugerzusammenschlüsse:

  • nach Agrarmarktstrukturrecht anerkannte Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen
  • auf Grundlage eines Geschäftsplans förmlich anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte.

Beihilfefähige Kosten sind:

  1. Gründungskosten,
  2. Personal- und Geschäftskosten,
  3. Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software.

Die Zuwendungen werden Erzeugerzusammenschlüssen bzw. deren Vereinigungen als Pauschalbeihilfe in jährlichen Tranchen für die ersten fünf Jahre nach der förmlichen Anerkennung des Erzeugerzusammenschlusses gewährt.

Im ersten und im zweiten Jahr dürfen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 60 %,
im dritten Jahr bis zu 50 %,
im vierten Jahr bis zu 40 % und im fünften Jahr bis zu 20 % der nachgewiesenen Gründungs- und/oder Organisationskosten gewährt werden (Erzeugerzusammenschlüsse für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte jeweils 15 Prozentpunkte mehr).

Jährliche Zuwendung: Maximal 100.000 Euro

Gesamtbetrag an Zuwendungen für fünfjährigen Förderzeitraum: Maximal 400.000 Euro

Die Höhe der Zuwendungen zu den Organisationskosten darf den nachfolgend angegebenen prozentualen Anteil der jährlich nachgewiesenen Verkaufserlöse des Erzeugerzusammenschlusses nicht übersteigen:

In den ersten beiden Jahren nach der Anerkennung jeweils 5 %, im dritten Jahr 4 %, im vierten Jahr 3 % und im fünften Jahr 2 %.

(Erzeugerzusammenschlüsse für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte jeweils 2 Prozentpunkte mehr)

Teaser

Sie sind ein neu gegründeter, anerkannter Erzeugerzusammenschluss, der Qualitätsprodukte vermarktet, und benötigen noch Starthilfe? Dann kann Sie das TMIL mit einer Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen“ unterstützen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung
  • Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung
  • Verwendungsnachweisprüfung

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Kontaktinformationen finden Sie nachfolgend.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Kontaktinformationen finden Sie nachfolgend.

Voraussetzungen

  • Sitz des Erzeugerzusammenschlusses muss sich im Freistaat Thüringen befinden
  • Erzeugerzusammenschluss muss auf Dauer, mindestens fünf Jahre, angelegt sein
  • die im Anhang 1 Artikel 2 der VO (EG) Nr. 702/2014 genannten Bedingungen für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung erfüllt sein
  • der dem Erzeugerzusammenschluss zu Grunde liegende Vertrag und der Geschäftsplan sowie sonstige Unterlagen müssen die Konzeption und die Ziele des Zusammenschlusses aufzeigen

Die Konzeption muss erkennen lassen, dass der Zusammenschluss

  • die unterstellten Produktpreise, Produktions- und Absatzmengen erreichen kann und
  • zur Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens beiträgt oder
  • neue Märkte erschließt oder

der wachsenden Nachfrage nach diesen Produkten entgegenkommt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gründungskosten dürfen maximal sechs Monate vor dem Antrag auf Anerkennung entstanden sein.

Rechtsbehelf

Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Die nötigen Antragsunterlagen sind unter Agrarorganisationen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (tlllr.thueringen.de) verfügbar.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Fachlich freigegeben am

31.05.2021
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