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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Antrag auf Prüfung der Sachkunde für Pflanzenschutzmittel-Anwender und/oder Abgeber
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist erforderlich für

  • die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer entsprechend gekennzeichnete Mittel für nichtberufliche Anwender im Hausgarten),
  • für die Beratung über den Pflanzenschutz sowie
  • für den Handel/ die Abgabe (auch Online- und Versandhandel).

Der Sachkundenachweis (Karte) ist zudem Voraussetzung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln aus dem Profi-Bereich.

Personen, die als nicht sachkundig gelten, können die Pflanzenschutz-Sachkunde durch einen Lehrgangsbesuch mit abschließender Prüfung erlangen und mit dem Prüfungszeugnis die Nachweiskarte beantragen.

Um einen Sachkundenachweis zu erhalten, müssen entsprechende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Antragsstellung nachgewiesen werden. Dies kann zum einen über bestimmte berufliche Qualifikationen wie z. B. eine Ausbildung als Landwirt oder Gärtner erfolgen. Fehlt eine einschlägige Berufsausbildung, bietet sich alternativ die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung an. Diese kann für den Aufgabenbereich „Abgabe von Pflanzenschutzmitteln“ (Händler) oder „Anwendung von Pflanzenschutzmittel/Beratung zum Pflanzenschutz“ (Anwender, Berater) abgelegt werden.

Die Prüfung zur Erlangung der Pflanzenschutz-Sachkunde führt das TLLLR gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss auf Antrag und nach vorheriger Anmeldung durch. Die Abnahme der Prüfung erfolgt nach Maßgabe der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Das Ergebnis wird Ihnen mündlich am Prüfungstag mitgeteilt. Schriftlichen Bescheid erhalten Sie nebst Kostenbescheid im Nachgang.

Teaser

Sie möchten Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, verkaufen oder über den Pflanzenschutz beraten? Hierfür benötigen Sie eine Sachkunde. Durch einen Lehrgangsbesuch mit abschließender Prüfung kann diese Qualifikation erlangt werden.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Prüfung organisiert in der Regel der Lehrgangsanbieter. Nähere Einzelheiten können dort erfragt werden. Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen spätestens zum Lehrgangsbeginn mitgeteilt und können zudem unter nachstehenden Kontaktdaten erfragt werden.

Die Möglichkeit der privaten Anmeldung (z. B. zur Wiederholungsprüfung oder Prüfungsabnahme ohne Lehrgangsbesuch) besteht ebenfalls. In dem Falle kontaktieren Sie uns bitte, um einen Termin abzustimmen. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen zudem Literaturempfehlungen und Hinweise für Ihre Prüfungsvorbereitung.

Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: der schriftlichen und mündlichen Fachtheorie sowie der Fachpraxis. Der Prüfungstag beginnt für alle Teilnehmer gemeinsam mit der einstündigen, schriftlichen Prüfung (Multiple Choice) zur Fachtheorie. Anschließend sind in einem etwa halbstündigen Einzelgespräch die fachtheoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen.

Wurde die Prüfung in allen drei Teilen mindestens mit der Note 4 bestanden, so wird Ihnen das Zeugnis nebst Ergebnis- und Kostenbescheid innerhalb der nächsten zwei Wochen übersendet.

Sollten ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden worden sein, so wird Ihnen das Ergebnis ebenfalls schriftlich mitgeteilt. In einem Zeitraum von zwei Jahren ab Bekanntgabe der Ergebnisse kann der nicht bestandene Prüfungsteil zweimal wiederholt werden. Hierfür ist ein erneuter Prüfungsantrag zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Voraussetzungen

Die Prüfung wird auf schriftlichen Antrag hin abgenommen. Eine vorherige Terminabstimmung ist, soweit dies der Lehrgangsveranstalter nicht übernimmt, erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wahrheitsgemäß und vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (Vorlage am Prüfungstag)

Welche Gebühren fallen an?

Die Abnahme der Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung sowie die Zeugnisausstellung sind gebührenpflichtige öffentliche Leistungen. Die Prüfungskosten sind vom Antragsteller zu tragen (Ziffer 1.1 des Antragsformulars). Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Prüfungsgebühr wie folgt:

Abnahme der Sachkundeprüfung: 30,00 €
Ausstellung des Zeugnisses:           7,00 €
Wiederholungsprüfung:                  20,00 €

Für die Teilnahme an einem Lehrgang fallen zusätzliche Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung hat spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23 zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Ergebnis und Kostenbescheid werden innerhalb der nächsten zwei Wochen ab Prüfungstag übersendet.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.

Anträge / Formulare

Antrag auf Prüfung der Sachkunde für Pflanzenschutzmittel-Anwender und/oder -Abgeber nach § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir einen Lehrgangsbesuch. Kurse werden in Thüringen getrennt für die Aufgabenbereiche Händler oder Anwender/Berater von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Der mehrtägige Vorbereitungslehrgang ist nicht gleichzusetzen mit einer Fortbildungsveranstaltung im Pflanzenschutz. Eine Übersicht der Lehrgangstermine und Veranstalter für Thüringen findet sich auf den Thüringen-Seiten von ISIP.

Für die Teilnahme an einem Lehrgang ist eine separate Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter erforderlich. Es fallen hierfür zusätzliche Kosten an.

Bis zum Beginn der Prüfung kann der Teilnehmer jederzeit durch schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird allerdings um rechtzeitige Absage gebeten, damit der Prüfungsplatz noch anderweitig vergeben werden kann. Falls der Teilnehmer aus wichtigen Gründen (z. B. Unfall und plötzliche Erkrankung) nicht zu Prüfung erscheinen kann, muss eine schriftliche Erklärung umgehend nachgereicht werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht abgelegt. Meldet sich ein Prüfling vor dem Prüfungstag nicht ab und versäumt ohne hinreichende schriftliche Begründung Prüfungsteile ganz oder teilweise, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Im Falle des Nichtbestehens ist die Wiederholung der Prüfung nach Maßgabe des § 4 (9, 10) PflSchSachkV möglich. Eine erneute Anmeldung ist erforderlich.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung und vor Aufnahme der sachkundepflichtigen Tätigkeit sollte zeitnah unter Zeugnisvorlage der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat beantragt werden, denn nur er gilt als Nachweis der Sachkunde. Weiterhin muss jeder Sachkundige regelmäßig jeweils innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Ausstellung des Sachkundenachweises an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen um seine Sachkunde aufrecht zu erhalten.

Bitte beachten: Die Kartenausstellung erfolgt automatisch nach einer bestandenen Sachkundeprüfung!
Bundesweit wird der Antrag unter
www.pflanzenschutz-skn.de direkt über das Internet gestellt. Das Prüfungszeugnis kann dem Online-Antrag in digitaler Form hinzugefügt werden.

Bemerkungen

Die Erhebung der personenbezogenen Daten geschieht ausschließlich zum Zwecke der Prüfungsorganisation, der Zeugniserstellung, der Verwaltung und zur Gebührenabrechnung. Sie unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

06.09.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)