Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
Teaser
Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Voraussetzungen
Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum