WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

Teaser

Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Voraussetzungen

Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

09.11.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)