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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und Eingriffe an Ihren Tieren (Enthornung von Kälbern, Schwänze kupieren von Lämmern) vornehmen möchten, dann benötigen Sie vor dem Eingriff die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Teaser

Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen Eingriffe an Ihren Tieren vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular bei Kontrollstelle anfordern
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle

Voraussetzungen

  • Eingriffe müssen begründet werden (Verbesserung der Gesundheit, des Wohlbefindens oder der Hygienebedingungen der Tiere oder wenn die Arbeitssicherheit anderenfalls gefährdet wäre)
  • Eingriffe müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden
  • Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs und/oder Schmerzmittel verabreicht werden
  • Eingriff darf nur im angemessenen Alter vorgenommen werden (Enthornung Kälber höchsten 6 Wochen alt, kupieren Lämmer höchstens 7 Tage alt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • ggf. Bescheinigung Tierarzt

Welche Gebühren fallen an?

Der Bescheid ist kostenpflichtig;
zwischen 5 und 50.000€ je nach Aufwand und Kostenvorteil;

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtzeitig mit Geburtsplanung (zur Enthornung dürfen Kälber höchsten 6 Wochen alt  / beim kupieren Lämmer höchstens 7 Tage alt sein)

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

24.11.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)