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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und synthetische Vitamine A und/oder D und oder E an ihre Wiederkäuer verfüttern möchten, dann benötigen Sie vor der Fütterung die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Teaser

Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen synthetische Vitamine (A, D, E) an ihre Wiederkäuer füttern wollen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular von Kontrollstelle geben lassen
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle

Voraussetzungen

Bei den eingesetzten Vitaminen handelt es sich um naturidentische Vitamine, die nur über handelsübliche Mineralfutter oder andere Ergänzungsfuttermittel (vitaminierte Kraftfutter) gefüttert werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Der Bescheid ist kostenpflichtig; zwischen 5 und 50.000€ je nach Aufwand und Kostenvorteil

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

25.11.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)