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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:

  • bare Auslagen
  • Zeitversäumnis. 
  • Kilometergeld für PKW.

Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.

Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.

Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.

Teaser

Mitglieder im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss erhalten eine Entschädigung.

Verfahrensablauf

  • Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
  • Antrag wird geprüft
  • Entschädigung wird bewilligt

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
  • Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
  • Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt 
  • Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Nachweis/Beleg über Barauslagen
  • Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
  • Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.

Bearbeitungsdauer

Bei vollständig vorliegendem Antrag

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Errichtung
zuzüglich der Entschädigungsregelung der zuständigen Stelle aus der sich die Entschädigungshöhe ergibt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

Urheber

IHK Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

22.12.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)