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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Futtermittelkontrolle
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.

Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung:

  • für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
  • für die Gesundheit der Tiere,
  • für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.

Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.

Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe-, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.

Teaser

Sichere Futtermittel sind die Voraussetzung für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Tiere . Deshalb werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

An wen muss ich mich wenden?

In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

15.10.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)