WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht in der Lage ist, sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.


Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

An wen muss ich mich wenden?

Rat- und Hilfesuchende können sich in Notlagen unmittelbar an das Sozialamt ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt wenden.

Zuständige Stelle

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen (Landkreise und kreisfreien Städte) und in speziellen Fällen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Land).

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Aktuell gewählt: Pößneck (073..)