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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Allgemeines zur Erläuterung:

Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher und Liegenschaftskarten in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen. Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters und enthält u. a.:

- > Grenzen und Bezeichnung (Nummer) der Flurstücke,

- > Gebäude einschließlich der Hausnummern,

- > Tatsächliche Nutzungsarten des Bodens,

- > ausgewählte topographische Informationen,

- > Verwaltungsgrenzen (u. a. Gemarkungs- und Gemeindegrenzen),

- > Straßennamen.

Wenn eine graphische und maßstäbliche Darstellung eines Flurstücks benötigt wird (z. B. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde, im Rahmen der Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder allgemein für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich), muss ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) erstellt werden. Dieser Auszug kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung Thüringen Viewer (siehe Link) erstellt werden. Er stellt jedoch keinen amtlichen Auszug im Sinne des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) in der jeweils geltenden Fassung dar, so dass eine rechtsverbindliche Auskunft daraus nicht abgeleitet werden kann. Falls ein amtlicher, kostenpflichtiger Auszug benötigt wird, so kann dieser auf Antrag sowohl digital (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") als auch analog bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen.

Nachfolgend ist neben dem Link zum Thüringen Viewer auch ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.

Teaser

Informationen zur Beantragung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte).

Verfahrensablauf

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) kann kostenfrei (via Anwendung Thüringen Viewer) oder kostenpflichtig (schriftlich - Brief / Fax / E-Mail, telefonisch oder online – Onlineshop TLBG) bezogen werden.

Zur Bearbeitung des kostenpflichtigen Antrages sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

- > Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder postalische Anschrift, ggf. Angabe des Grundbuchblattes)

- > Beglaubigung erforderlich (Ja / Nein)

- > Angaben zum Abgabeformat (DIN A4, DIN A3 oder größer bis DIN A0)

- > Angaben zum Antragsteller und zur Gebührenübernahme

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) wird in analoger Form übersandt oder zum Download bereitgestellt

An wen muss ich mich wenden?

Amtliche kostenpflichtige Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Voraussetzungen

Die Leistung Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) unterliegt nicht dem Datenschutz (keine personenbezogenen Daten, keine unmittelbare Verknüpfung zu personenbezogenen Daten) und kann ohne Begründung von jedermann beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose (nicht formgebundene) Bestätigung zur Übernahme der Kosten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erstellung eines digitalen Auszuges mittels der Anwendung Thüringen Viewer (siehe Leistungsbeschreibung) ist gebührenfrei.

Bei der Wahl einer kostenpflichtigen Erstellung von Auskünften und Auszügen (analog oder digital) aus der Liegenschaftskarte richten sich die Kosten (Gebühren ) für die Erteilung nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Ausgaben aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters - in der jeweils gültigen Fassung und betragen zwischen 15,00 bis 40,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

- > sofort bei Direktbezug (Selbstabholung), sonst ca. 3 Tage (- jew. bei Beantragung einer kostenpflichtigen Erstellung)

Rechtsgrundlage

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

Rechtsbehelf

- > da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich

- > kein Widerruf, da Sonderanfertigung

(Anm.: - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle…)

Anträge / Formulare

Die kostenpflichtige Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte durch die zuständigen Stellen kann schriftlich über einen formlosen Antrag oder direkt über die Eingabemaske im Onlineshop des TLBG (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") beantragt werden.

Urheber

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 34

Fachlich freigegeben am

29.07.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)