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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.


EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.

Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.

Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.

Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.

EMAS (englische Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften entwickeltes Instrument für Unternehmen und andere Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.

Registrierungsfragen sind in Deutschland gesetzlich über das Umweltauditgesetz (UAG) geregelt. Nachdem ein Unternehmen ein Umweltmanagementsystem eingeführt hat, wird es anschließend von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Diesen Vorgang nennt man Validierung. Sind alle Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig. Die so geprüfte Organisation kann sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen lassen. Die Eintragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. In das Register wird eingetragen, an welchen Standorten die Organisation ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung betreibt.

Teaser

Als Abschluss der EMAS-Zertifizierung können Sie Ihre Organisation in das EMAS-Register eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation:

  • Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
  • Von der Deutschen Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen in der Organisation.
  • Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMASRegister bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer (IHK/HWK) beantragen.
  • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
  • Wenn es keine negative Rückmeldung der unteren Umweltschutzbehörde gibt, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
  • Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMASLogo für die Dauer der Registrierung zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre für kleine Organisationen.
  • Zur Aufrechterhaltung müssen Sie der Registrierungsstelle jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen

Für die Führung des Registers in Thüringen sind die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera sowie die Handwerkskammer für Ostthüringen Gera zuständig. Bei Eintragung einer Organisation mit mehreren an EMAS teilnehmenden Standorten bestimmt sich die Register führende Stelle nach dem Hauptsitz der Organisation.

Zuständige Stelle

Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen

Voraussetzungen

  • Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
  • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
  • Veröffentlichung einer Umwelterklärung
  • Erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung

Welche Gebühren fallen an?

Orientieren sich an:

  • den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
  • den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind

Welche Fristen muss ich beachten?

Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.

Geltungsdauer: 3 - 4 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung der Ersteintragung durch die Kammer dauert einschließlich der vorgesehenen Behördenabfrage durchschnittlich sechs bis acht Wochen.

Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 32 – 35 Umweltauditgesetz (UAG); in der Langform: Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Eintragung oder Nicht-Eintragung in das EMAS-Register entnehmen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: EMASRegistrierungsformular Ihrer Registrierungsstelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Das vollständige EMAS-Register für Deutschland ist unter www.emas-register.de zu finden. Alle registrierten Organisationen werden auch im Europäischen EMAS-Register www.emas-register.eu geführt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zahlreiche Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu EMAS finden Sie auf der EMAS-Infoseite

Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie auf der Seite des EMAS-Registers

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

08.10.202007.11.2011
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)