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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischereiwesen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Interessent stellt bei der Bestellungsbehörde den Antrag auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger in einem bestimmten Fachgebiet. Die Behörde prüft den Antrag, die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers und führt eine Prüfung durch. Bei Erfolg erfolgt eine Vereidigung des Sachverständigen.

Teaser

Sie wollen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei oder Forstwirtschaft werden?

Verfahrensablauf

Der Antragsteller nimmt Kontakt mit der Bestellungsbehörde auf. Üblicherweise erfolgt ein Erstgespräch, in dem der Verlauf des Prüfungsverfahrens und die Anforderungen erläutert werden. Nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen prüft die Bestellungsbehörde die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers. Die fachliche Eignung wird gemeinsam mit dem für das Fachgebiet zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erfolgt die Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für Forstwirtschaft und Fischerei: Thüringen Forst AöR

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Zweigstelle Erfurt, Referat 41
Leipziger Straße 75a
99085 Erfurt

Voraussetzungen

  • berufliche Niederlassung oder Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Gewähr für Erfüllung der Verpflichtungen eines öbv SV
  • Berufshaftpflichtversicherung für SV- Tätigkeit
  • geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend Sachgebiet
  • Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  • mindestens 5 jährige Berufserfahrung auf dem angestrebten Sachgebiet
  • besondere Sachkunde in dem angestrebten Sachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Übersicht der bisherigen Berufstätigkeit
  • zwei Passbilder
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • persönliche Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Freistellungserklärung des Arbeitgebers (bei Angestellten)
  • beglaubigte Zeugnisse über abgeschlossene Berufs-ausbildung, Studium (mindestens Meisterbrief)
  • mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Sachgebiet
  • Kopien der Zertifikate über Seminare in Vorbereitung und im Rahmen der Sachverständigentätigkeit
  • ggf. Urkunde über Bestellung als öbv Sachverständiger, wenn öffentliche Bestellung nicht beim TLLLR erfolgt ist

Welche Gebühren fallen an?

  • Bearbeitung des Antrages für ein Sachgebiet (Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 434 €

(Drittstaaten) 499 €

  • Bearbeitung des Antrages je weiteres Sachgebiet (Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 124 €

(Drittstaaten) 143 €

  • Öffentliche Bestellung

(Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 93 €

(Drittstaaten)  107 €

Für Verlängerung der Bestellung je Sachgebiet, Fachgebietserweiterung, Übernahme der Bestellung aus einem anderen Bundesland und Ausstellung Ersatzausweis können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Öffentliche Bestellung erfolgt für 5 Jahre,
Verlängerung auf Antrag ist möglich,

Antragsfristen: keine; laufende Antragstellung übers Jahr möglich

Bearbeitungsdauer

Zwischen ½ Jahr bis 1 ½ Jahren. (in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt)

Rechtsbehelf

Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde (TLLLR)

Anträge / Formulare

  • Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und des Fischereiwesens im Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde
 

Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena, Zweigstelle Erfurt, Referat 41
Leipziger Straße 75a, 99085 Erfurt

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41

Fachlich freigegeben am

17.08.2022
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)