Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Teaser
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft