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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich präqualifizieren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass es hierfür geeignet ist und keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung. Bei jeder Angebotsabgabe oder einem Teilnahmeantrag ist dann nur noch die Zertifikatsnummer und ein individueller Zugangscode anzugeben bzw. das Zertifikat als Kopie beizufügen. Für präqualifizierte Unternehmen gilt eine Eignungsvermutung. Öffentliche Auftraggeber dürfen dann nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.

Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie außerdem über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. in der bundesweiten Datenbank „Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen AVPQ “ gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.

Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.

Um Ihre Präqualifizierung zu erhalten, stellen Sie bitte beiliegenden Online-Antrag mit Angaben zu Ihrem Unternehmen.

Nach abschließender und positiver Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen.

Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Qualifikationsnachweise Ihres Unternehmens oder Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und werden im Amtlichen Verzeichnis veröffentlicht.

Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit Zertifikatsnummer und seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Die Grunddaten und CPV-Codes der präqualifizierten Unternehmen sind allgemein zugänglich und auch ohne Zertifikatsnummer und Zugangscode im Amtlichen 
Verzeichnis recherchierbar.

Die Eintragung ist ein Jahr gültig. Um die Präqualifizierung über den Zeitraum eines Jahres fortzusetzen, ist es erforderlich, mit einem erneuten Antrag aktuelle Eignungsnachweise bei der Präqualifizierungs-Stelle einzureichen.

Teaser

Durch die Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ) können Sie bei Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf die Eignungsprüfung gegenüber der zuständigen IHK verweisen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle, nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.

  • Auf der Internetseite www.amtliches-verzeichnis.ihk.de finden Sie den Online-Antrag
  • Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei
  • Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung
  • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach
  • Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Amtliche Verzeichnis ein
  • Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode

Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Amtlichen Verzeichnis hinterlegen Nachweisen erhält.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die IHK Erfurt.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle können Sie online recherchieren: Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

  • Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
  • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
  • Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes
  • Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler)
  • Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer
  • Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
  • Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (Bei mehr als drei einzelvertretungsberechtigten Personen reicht die eigenhändig unterschrieben Erklärung von drei Personen. Darunter muss derjenige fallen, der für den Bereich öffentliches Auftragswesen zuständig ist.)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, in Sachsen Eigenerklärung
  • Bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: Bescheinigung sowohl für die GmbH & Co. KG als auch für die GmbH
  • Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkassenbescheinigung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbezentralregisterauszug GZR 3 (bei Einzelunternehmen) oder Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 (bei juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und Vereinen), bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: der GZR 4 für die KG und GZR 4 für die GmbH

Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen in der Regel nicht älter als drei Monate alt sein. Weiteres hierzu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der jeweiligen Kosten variiert je nach Bundesland. 
  • Die Kosten fallen kumulativ an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Das Zertifikat über die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis ist ein Jahr gültig. Diese Frist beginnt ab der Eintragung.
  • Sollten sich im Jahresverlauf bei Ihrem Unternehmen Änderungen mit Bezug auf die Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise ergeben, sind Sie verpflichtet, dies der örtlich zuständigen IHK (oder der Präqualifizierungsstelle) mitzuteilen, da dann das Amtliche Verzeichnis ggf. geändert werden muss (ggf. auch Löschung des Eintrags).
  • Spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Zertifikats erhalten Sie von Ihrer IHK einen Hinweis, damit Sie ausreichend Zeit für einen Antrag auf Verlängerung haben.

Bearbeitungsdauer

Ab Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Präqualifizierung in der Regel nicht länger als drei Wochen, die anschließende Eintragung durch die IHK dauert maximal sechs Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

Zum Teil nach Landesgesetzen bzgl. Unterschwellenvergabe.

Rechtsbehelf

Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch beziehungsweise verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.

Anträge / Formulare

- Formulare: Online-Antragsformular und Mantelbogen
- Online-Antrag möglich, siehe amtliches-verzeichnis.ihk.de
- Schriftformerfordernis: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bemerkungen

Zum Teil gibt es landesspezifische Anforderungen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des öffentlichen Verzeichnisses sowie auf der Internetseite der Auftragsberatungsstellen.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, können Sie in der Liste der Eignungsnachweise nachlesen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Fachlich freigegeben am

03.12.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)