WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Zulassung einer Prüfstelle nach Rohmilchgüteverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Prüfstelle nach der Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Teaser

Wenn Sie eine Prüfstelle nach der Rohmilchgüteverordnung bertreiben möchten, dann benötigen Sie hier hierfür die Zulassung der zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der  Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Prüfstelle setzt die Erfüllung der Anforderungen des Teils 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“ der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ voraus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen  der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ - Teil 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss Ihnen vor dem Beginn der Durchführung von Prüfungen erteilt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen.

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Bemerkungen

Die örtliche Zuständigkeit für die Untersuchungsstelle richtet sich nach dem Hauptsitz der Untersuchungsstelle.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

09.11.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)