WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Teilzeit während der Elternzeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
 
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

  • bei Ihrem Arbeitgeber,

  • bei einem anderen Arbeitgeber oder

  • als selbständige Tätigkeit.

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.  Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber

Welche Gebühren fallen an?

keine

Fachlich freigegeben durch

Service-Team BMFSFJ

Fachlich freigegeben am

13.12.2016
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)