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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unser Rechtssystem stellt oftmals für kleine „Gemeinschaftsprojekte“ vermeintlich nicht die geeignete Rechtsform zur Verfügung. Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins ist mit der Zeit in Vergessenheit geraten, bietet jedoch für viele Vorhaben im niedrigen Kapitalbereich den passenden rechtlichen Rahmen. Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Dieser wird auf der Grundlage des § 22 BGB errichtet. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften, Vermarkter, Bildungsprojekte, Bereiche der Auftragsforschung oder andere hier nicht genannte Geschäftsfelder.

Teaser

Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.

Verfahrensablauf

Bei Interesse genügt zunächst ein formloser Antrag auf Verleihung oder auch einfach eine Interessenbekundung für die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Referat 21
Steigerstraße 24
9096 Erfurt

Telefon: 0361 57 3313 402
E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de

Voraussetzungen

  • Sie führen ein „kleines Unternehmen“ im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder sind eine „lose Verbindung“ Engagierter oder Sie wollen eines von beiden werden.
  • Sie bieten bestimmte Waren oder (Dienst-) Leistungen zu einem Entgelt an oder beabsichtigen dies zu tun.
  • Sie haben eine geringe Kapitalausstattung und andere Rechtsformen, wie die GmbH, AG, Genossenschaft oder Stiftung kommen für Sie nicht in Betracht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag (wir möchten einen wirtschaftlichen Verein gründen).
  • Das Protokoll zur Gründung des Vereins (wir haben bereits einen Vorverein gegründet, der noch nicht rechtsfähig ist).
  • Nachweis der Wahl und die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs (meistens der Vorstand des Vereins) mit Name und Anschrift der gewählten Personen (erster Vorstand ist Frau xyz, zweiter Vorstand ist Herr zyx, …).
  • Eine Satzung des Vereins im Entwurf (§ 1 der Name ist xyz, § 2 der Zweck ist zyx, …).
  • Ausführliche Begründung, warum nur die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins möglich und alle anderen verfügbaren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. V., Stiftung, OHG, Genossenschaft und weitere unzumutbar sind.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Aufwand fallen bei der erfolgten Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verwaltungskosten zwischen 25 und maximal 1000 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine speziellen Fristen im Verleihungsverfahren des wirtschaftlichen Vereins zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller Unterlagen in Abhängigkeit vom Prüfaufwand, grundsätzlich aber nicht länger als vier Wochen.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

28.12.2020
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)