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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Forst Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das „Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ gewährt finanzielle Zuwendungen zur Unterstützung der privaten und kommunalen Waldbesitzenden sowie der anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen. Schwerpunkte sind das Erkennen von Kalamitäten und die Koordinierung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie das Monitoring des Schadgeschehens, die Sicherung der Waldfunktionen und der Biodiversität im Kleinprivatwald durch Wiederaufforstung und Erhaltung von Habitatbäumen auf den geschädigten Flächen aus Gründen des Erosionsschutzes, die Wiederherstellung des baulichen Zustandes der kalamitätsbedingt überbeanspruchten Forstwege und die Beseitigung akuter Gefahrensituationen durch abgestorbene/geschädigte Bäume an Straßen und bebauten Flächen.

Teaser

Das Landesprogramm unterstützt private und kommunale Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse mit Zuschüssen für speziellen Maßnahmen bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt formgebunden. Die Anträge sind als Papierantrag bei den Forstämtern von ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (Landesforstanstalt) einzureichen.

Voraussetzungen

Gefördert werden Waldbesitzende als Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von Waldflächen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis vorzulegen.
  • Die Antragsformulare benennen je nach Projekt weitere Unterlagen, z. B. Kartendarstellung der geplanten Flächen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und von der Komplexität des beantragten Projekts.

Rechtsbehelf

Der Antragsteller erhält mit dem Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Angabe der Stelle, an die der Widerspruch zu richten ist.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

19.07.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)