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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und landwirtschaftliche Flächen rückwirkend als ökologische Flächen anerkennen lassen wollen, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Teaser

Flächen, die in der Vergangenheit nachweislich nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend als Bio-Flächen anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular bei Kontrollstelle anfordern
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle

Voraussetzungen

Dass die Fläche nicht mit im ÖkoLandbau verbotenen Mitteln behandelt worden sind, müssen Sie durch folgende Möglichkeiten nachweisen:

1.) Teilnahme an einem amtlichen Förderprogramm, welches gewährleistet, dass Mittel, die für die ökologische Produktion nicht zugelassen sind nicht verwendet wurden oder

2.)  ein Bodengutachten durch einen staatlich anerkannten Bodengutachter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Luftbilder der Fläche
  • ggf. FFN der vergangenen (fallindividuell bis zu) 3 Jahre
  • ggf. Pachtvertrag
  • ggf. Ackerschlagkartei
  • ggf. Bodengutachten
  • ggf Laboranalyse des Bodens

Welche Gebühren fallen an?

Der Bescheid ist kostenpflichtig; zwischen 5 und 50.000€ je nach Aufwand und Kostenvorteil; 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

25.11.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)