WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Teaser

Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

07.12.2020
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)