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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Öffentliche Glücksspiele (Sportwetten): Erlaubnis Vermittlung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Glücksspiele auf den Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse (Sportwetten) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis sind verboten.

Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten wird bundesweit von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Halle (Saale)) erteilt. Erlaubte Veranstalter dürfen in den Ländern ihre Sportwetten auch in Wettvermittlungsstellen vertreiben. Hierzu ist eine gesonderte Erlaubnis des Bundeslandes erforderlich, in dem die Wettvermittlungsstelle betrieben werden soll.

Teaser

Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständige Erlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten setzt eine gültige Veranstaltererlaubnis voraus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an das TLVwA.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Entscheidung über einen Antrag für die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten fallen pro Wettvermittlungsstelle Gebühren von mindestens 1.000,00 Euro höchstens 3.000, 00 Euro an.

Weitere Angaben sind der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMIK zu entnehmen.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

06.02.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)