WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Teaser

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454 

Rechtsgrundlage

Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

25.11.2022
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)