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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
  • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
    Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und
  • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
    Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

Teaser

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

23.05.2017
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)