WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Wehrdienst: Einberufung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Am 01.07.2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Nach über 50 Jahren Wehrpflicht wird fortan auf die Einberufung von Wehrpflichtigen verzichtet. Statt dessen können junge Frauen und Männer einen bis zu 23 monatigen Freiwilligen Wehrdienst leisten.

Die Wehrpflicht bleibt jedoch im Grundgesetz verankert, der Bundestag soll sie im Notfall wieder einsetzen können.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst und zur Neuausrichtung der Bundeswehr erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

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