WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

siehe Wohnsitz Anmeldung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

11.01.2022
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)