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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Teaser

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

An wen muss ich mich wenden?

An das Bauordnungsamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer Großen kreisangehörigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Stellplatznachweis
  • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
  • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

03.11.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)