WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Teaser

Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

30.11.2022
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)