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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. 

Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Teaser

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

10.02.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)