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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Schulen in freier Trägerschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Sie werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. 

  • Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote wie öffentliche Schulen (z.B. private Grundschulen, private Gymnasien) und ersetzen damit öffentliche Bildungsangebote durch private.
  • Ergänzungsschulen sind alle Schulen in freier Trägerschaft die nicht Ersatzschulen sind. Sie haben ein Unterrichtsangebot, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge.

Ersatzschulen:

Ersatzschulen sowie neue Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen müssen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt werden. Die Schulträger erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Finanzhilfe zu den Kosten der Lehrkräfte und des Schulaufwands sowie zu Baumaßnahmen. Die Schulaufsicht, die auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen beschränkt ist, liegt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Ergänzungsschulen:

Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anzuzeigen. Die von Ergänzungsschulen entwickelten und durchgeführten Bildungsgänge liegen hauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung. Daneben bestehen aber auch Ergänzungsschulen, die auf ausländische Bildungsabschlüsse vorbereiten.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

07.04.2015
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)