WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars.

Aktuell gewählt: Pößneck (073..)