WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

Teaser

Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

28.12.2022
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)