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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Teaser

Zwei Personen, die einzeln oder gemeinsam die Sorge für ein oder mehrere Kinder tragen und die Ehe miteinander eingehen wollen, können durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren, die Ehevoraussetzungen betreffenden, tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Durchführung der Trauung an das Standesamt, bei dem die Eheschließung vorgenommen werden soll.

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes
  • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig (sowohl natürlich als auch ehegeschäftsfähig) sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) der Eheschließenden und ggf. der Trauzeugen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Eheschließung sind abhängig vom Einzelfall und können variieren.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

04.11.2021
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