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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Gebäudeeinmessung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster gründet sich  auf örtliche Liegenschaftsvermessungen, Luftbildauswertungen oder Auswertungen sonstiger geeigneter Unterlagen. Die Luftbildauswertungen werden von Amts wegen durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) im Zyklus von 2 Jahren auf Grundlage aktueller Luftbilder für die Gebäudeeigentümer kostenfrei durchgeführt. Die Erfassung der Gebäude aus Luftbildern erfolgt ohne Bezug zu Flurstücksgrenzen.

Für Gebäudeeigentümer, die z. B. die Einmessung eines Gebäudes mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze benötigen, besteht  die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Gebäudeeigentümer zur Beantragung einer kostenpflichtigen Gebäudeeinmessung besteht in Thüringen nicht.

Teaser

Für kostenpflichtige Gebäudeeinmessung müssen Sie eine/n zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) beauftragen.

Verfahrensablauf

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1.  Antragstellung

2.  Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung (Gebäudeeinmessung) durch die Vermessungsstelle

7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das TLBG zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

8.  Erteilung der Kostenentscheidung für die Vorbereitung und Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

8.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG

9.  Die Eigentümer des von der Fortführung betroffenen Flurstücks erhalten vom TLBG einen Auszug aus dem Fortführungsnachweis (FN).

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster

An wen muss ich mich wenden?

Gebäudeeinmessungen (kostenpflichtig) für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Welche Gebühren fallen an?

In Fällen einer kostenpflichtigen Beantragung der Einmessung von Gebäuden richten sich die Gebühren für die Durchführung einer antragsbezogenen örtlichen Gebäudeeinmessung nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).

Urheber

TLBG

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Fachlich freigegeben am

07.09.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)